INFORMATIONEN ZUM SAISONPICKERL FÜR KLEINGÄRTNER
Ein Saison-Parkpickerl können alle beantragen, welche einen Nebenwohnsitz in einem
- “Erholungsgebiet Kleingarten”,
- “Erholungsgebiet Kleingarten ganzjähriges Wohnen” oder
- “Erholungsgebiet Badehütte”
haben (Saisonpickerl) – diese Gebiete müssen in einer Kurzparkzone liegen.
Gültigkeit: | 8 Monate (1. März bis 31. Oktober) |
Kosten: | 1 Saison (8 Monate) € 110,- |
2 Saisonen (2x 8 Monate) € 170,- |
Nähere Informationen dazu gibt es auf der offiziellen Webseite der Stadt Wien.