Liebe Mitglieder,
aufgrund einer wichtigen Änderung im Baurecht zitieren wir folgenden Beitrag von der Homepage des Zentralverbandes der Wiener Kleingärtner.
Es gilt, auf eine auf uns zukommende Änderung im Baurecht hinzuweisen, die durchaus unangenehme Folgen haben kann. Es geht um den § 71a, der bisher baulichen Wildwuchs zwar nicht legalisierte, aber zumindest bis zur „Reparatur“ tolerierte. Lesen Sie mehr darüber auf unseren „grünen Seiten“, damit Sie, falls Sie davon betroffen sind, noch im heurigen Jahr darauf reagieren und damit größere Unannehmlichkeiten für sich abwenden können!
